Strafrecht
Um den Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen, die Sicherheit der Menschen und des Staates sowie elementare Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen, bedient sich der Staat u.a. des Mittels des Strafrechtes.
Mit der Androhung von Geld und Freiheitsstrafen sieht sich der Bürger mit schwerwiegenden Eingriffsmöglichkeiten des Staates in sein Vermögen und in seine Freiheit konfrontiert.
Seinen Strafanspruch darf der Staat aber nur in einem rechtsstaatlichen Verfahren nach genauen gesetzlichen Vorgaben durchsetzen.
Wegen der oft existentiellen Bedeutung von Strafverfahren können sich Betroffene nicht früh genug sachkundig beraten lassen – auf jeden Fall bevor man eine Aussage bei der Polizei oder Ermittlungsbehörde macht.
Das Recht zu Schweigen und jederzeit vor einer Aussage einen Anwalt seines Vertrauens um Rat zu fragen ist das unantastbare Grundrecht eines jeden Beschuldigten. Bitte lesen Sie hierzu unsere weiteren Ausführungen.
Es sind gerade die ersten unbedachten Aussagen, mit denen sich mehr Menschen in das Gefängnis hinein als heraus geredet haben.
Im Bereich der allgemeinen Kriminalität verfügt Rechtsanwalt Mülfarth über langjährige Erfahrung als Verteidiger, insbesondere auch bei Kapitalverbrechen.
Im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht arbeiten wir mit unserer eigenen steuerrechtlichen Kompetenz als Alleinverteidiger aber gerne auch im Team mit anderen Kollegen und vor allem Steuerberatern.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des Verkehrsstrafrechtes und des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechtes. Neben der allgemeinen Verteidigung aus Anlass vorgeworfener Verkehrsdelikte bieten wir Kompetenz und Erfahrung in den Problembereichen Fahrverbote und Fahrerlaubnisentziehung.
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