Verbot von Fahrradfahren bei Drogenkonsum?

  • 05. Januar 2025
  • Thomas Klein

Bei Drogen- und Alkoholkonsum kann das Führen von Kfz untersagt werden. Aber kann auch das Führen von Fahrräden untersagt werden? Das OVG Münster nimmt Stellung...

Verbot von Fahrradfahren

Die aktuelle Gesetzeslage ist eigentlich eindeutig:

Wer unter Drogeneinfluss ein Auto oder sonstiges erlaubnispflichtiges Fahrzeug führt, dem kann das Fahren nach § 3 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) untersagt werden.

Manche Fahrerlaubnisbehörden untersagen dem Betroffenen aber auch das Führen von Fahrrädern.

Dies hält das OVG Münster nicht für rechtmäßig:

Nach § 3 FeV kann die Fahrerlaubnisbehörde jemandem das Führen eines Fahrzeugs verbieten, wenn der sich als ungeeignet erweist. Doch die Norm sei nicht hinreichend bestimmt und verhältnismäßig, so das Gericht. Ein solches Verbot schränke die grundrechtlich geschützte Fortbewegungsmöglichkeit der Betroffenen deutlich ein. Vor allem der Aspekt, dass fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Vergleich zu Kraftfahrzeugen in der Regel weniger gefährlich seien, werde laut OVG in der Vorschrift nicht berücksichtigt. Auch werde nicht hinreichend klar geregelt, in welchen Fällen jemand ungeeignet oder bedingt geeignet zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge sei und wann Eignungszweifel bestünden.

OVG Münster Az. 16 B 175/23