Selbstbehalt beim Elternunterhalt
- 05. Dezember 2024
- Thomas Klein
Seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes ist es still geworden um den Elternunterhalt. Jetzt gibt es neues vom BGH....
Selbstbehalt beim Elternunterhalt
Das vor einigen Jahren in Kraft getretene Angehörigen-Entlastungsgesetz hatte beim Elternunterhalt viel Ruhe reingebracht.
Kinder, die unter 100000 Euro im Jahr an Einkommen haben, werden durch dieses Gesetz vor einer Inanspruchnahme für ungedeckte Pflegeheimkosten gedeckt.
Ob dieses Gesetz angesichts steigender Pflegeheimkosten und einer fast "insolventen" Pflegeversicherung noch lange Bestand haben wird, ist zweifelhaft.
In manchen Fällen überschreiten die Einkommen der Kinder die 100000 Euro Grenze.
Dann ist ggf. Elternunterhalt zu zahlen.
Aber welche Selbstbehalte gelten dann für die Kinder und deren Ehepartner?
Hier waren die Gerichte in der Vergangenheit sehr unterschiedlicher Ansicht.
Manche Gerichte (OLG München und Düsseldorf) hielten hier Selbstbehalte von 5000 Euro für Singlekinder und 9000 Euro für verheiratete Kinder für angemessen.
Jetzt hat der BGH sich geäußert:
Er ist der Ansicht, dass der Selbstbehalt für Singlekinder bei 2650 Euro liegen soll und für deren Ehepartner bei maximal 2000 Euro.
Es bleibt also spannend....
BGH Az. XII ZB 6/24