Unterhalt für minderjährige Kinder.....Insolvenzverfahren nötig?
- 05. Mai 2024
- Thomas Klein
Der Unterhalt für minderjährige Kinder ist in der Rechtsprechung "heilig". Eine neue Entscheidung verdeutlicht dies ...
Unterhalt für minderjährige Kinder
Nach § 1603 II BGB haben Eltern, die für minderjährige Kinder Unterhalt zahlen müssen, alles zu tun, um den sog. Mindestunterhalt nach der 1. Stufe der Düsseldorfer Tabelle sicherzustellen.
Hier geht die Rechtsprechung davon aus, dass Eltern in diesem Fall auch zur Ausübung einer Nebentätigkeit verpflichtet sind, soweit damit nicht die Höchstgrenzen des Arbeitsschutzes von 48 Stunden pro Woche überschritten sind.
In vielen Fällen reicht aber auch dies nicht, um den Mindestunterhalt sicherzustellen, da meist hohe Kreditverbindlichkeiten vorhanden sind, die das Einkommen mindern.
Und dann?
Die Rechtsprechung geht in diesen Fällen davon aus, dass der unterhaltspflichtige Elternteil dann sogar gehalten ist, ein privates Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen, um diese Schulden los zu werden und den Mindestunterhalt sicherzustellen.
Nur dann, wenn dies unzumutbar ist -etwa weil der Verlust des Arbeitsplatzes droht- wird diese Pflicht nicht angenommen.
Dies hat unlängst wieder das OLG Hamm bestätigt (OLG Hamm Az. 4 UF 141/22)