Sachschaden am Pkw: Die Abschleppkosten
- 31. Januar 2024
- Thomas Klein
Sind auch Abschleppkosten, die anlässlich eines Verkehrsunfalls entstehen, erstattungsfähiger Schaden?
Sachschaden am Pkw: Abschleppkosten
Nach einem Verkehrsunfall kann ein Fahrzeug sehr häufig nicht mehr selbständig bewegt werden und muss abgeschleppt werden.
Soweit nicht der Geschädigte über einen Schutzbrief oder eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub verfügt, entstehen Kosten.
Müssen diese als Schadensersatz erstattet werden?
Grundsätzlich sind diese als Schaden des Geschädigten anzusetzen und nach § 249 BGB zu erstatten.
Probleme entstehen in der Praxis nur dann, wenn der Unfallort und der Wohnsitz des Geschädigten weiter von einander entfernt sind.
Die Rechtsprechung akzeptiert hier eine maximale Strecke für den Transport von rund 100 km, ansonsten das Kfz in die nächstmögliche Werkstatt eingeschleppt werden muss. Der weitere Transport geht dann in der Regel zu Lasten des Geschädigten .