Sachschaden am Pkw: Ersatz von Verbringungskosten?

  • 24. Januar 2024
  • Thomas Klein

Ein weiteres Streithema beim Unfallschaden: Die Verbringungskosten

Sachschaden am Pkw: Die Verbringungskosten

Auch bei den sog. Verbringungskosten ist Streit mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorprogrammiert.

Aber was sind überhaupt Verbringungskosten?

Es handelt sich hierbei um die Kosten der Verbringung eines in der (Marken-) Werkstatt reparierten Fahrzeugs in eine Lackiererei.

Wenn das Kfz tatsächlich repariert wird, ist die Erstattung der Verbringungskosten nach der Rechtsprechung nicht zu diskutieren . Denn die Selbstverbringung durch den Geschädigten selbst ist keine Option im Schadensersatzrecht.

Die Diskussion mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung entsteht in der Regel dann, wenn der Geschädigte fiktiv abrechnet, z.B. nach einem Kostenvoranschlag und damit die Verbringungskosten eigentlich nicht anfallen.

Aber auch hier gewährt die aktuelle Rechtsprechung dem Geschädigten den Ersatz von Verbringungskosten.

Wichtig als Voraussetzung ist nur , dass Verbringungskosten bei einer tatsächlichen Reparatur in einer Reparaturwerkstatt angefallen wären (etwa: OLG München, Urteil vom 28. 2. 2014 - 10 U 3878/13)

Daher gilt auch hier:

Auch wenn dies meist -wie bei den UPE Aufschlägen- nur geringe Beträge sind, sollte diese Position durchgekämpft werden.