Verkehrsunfall : Der Sachschaden am Pkw
- 17. Januar 2024
- Thomas Klein
Täglich kommt es auf den Straßen zu Verkehrsunfällen, bei denen Fahrzeuge beschädigt werden. Als Geschädigter sollte man sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung teilweise sehr umfangreich und komplex geworden ist.
In loser Reihenfolge erfolgt hier in den nächsten Monaten eine Erklärung zu den wichtigsten Streitpunkten bei der Schadenregulierung.
Verkehrsunfall: Der Sachschaden
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug beschädigt wird, entstehen für den Geschädigten eine Reihe von Fragen und Problemen.
Hier ist eine anwaltliche Beratung von Anfang an empfehlenswert, damit von vornherein die Weichen richtig gestellt werden und der Geschädigte den erforderlichen und angemessenen Schadensersatz erhält. Es muss die richtige Reparaturwerkstatt gesucht und gefunden werden, ein Sachverständiger, der eine Begutachtung vornimmt und ggf. ein Mietwagenunternehmen, das den Mietwagen so abrechnet, wie die Rechtsprechung dies vorschreibt. Wenn es bedauerlicherweise zu Verletzungen von Fahrzeuginsassen gekommen ist, ist wegen der Vielzahl der dann entstehenden Schadensersatzpositionen eine anwaltliche Beratung und Vertretung unabdingbar.
Bei der Beschädigung von Fahrzeugen unterscheidet man im Grundsatz zwischen der Reparaturkostenabrechnung und der Totalschadenabrechnung.
Die Reparaturkostenabrechnung
Ein sogenannter Reparaturschaden – in Abgrenzung zum wirtschaftlichen Totalschaden – kann prinzipiell in zweierlei Weise geltend gemacht werden, nämlich entweder in Form der Abrechnung konkret entstandener (Reparatur-)Kosten durch Vorlage einer Reparaturkostenabrechnung oder im Wege der fiktiven Schadensabrechnung.
Entscheiden Sie sich als Geschädigter für die Reparatur, so gilt:
Die durch Rechnung eines Fachbetriebes des Kraftfahrzeughandwerks nachgewiesenen, also tatsächlich durch einen Unfallschaden entstandenen Reparaturkosten, werden in den meisten Fällen problemlos ersetzt und zwar inklusive der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer.
Der BGH hat hier erst in dieser Woche (Urteil vom 16.1.2024, Az. VI ZR 38/22) klargestellt, dass bei durchgeführter Reparatur die gegnerische Versicherung diese Kosten auch dann zahlen muss, wenn eine Fachwerkstatt bei der Reparatur unsachgemäß oder unwirtschaftlich arbeitet und die Reparaturkosten insoweit nicht mehr im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB "erforderlich" sind. Denn das sog. "Werkstattrisiko" trägt grundsätzlich der Schädiger.
Dennoch kann es auch bei einer Reparaturkostenabrechnung zu Streitigkeiten kommen.
Welche dies sind und wie man sie löst, stelle ich in folgenden Beiträgen dar.