Nebenkosten: Auf Fristen achten!
- 26. Juli 2018
- Thomas Klein
Welche Fristen gilt es bei Nebenkostenabrechnung zu beachten ?
Nebenkosten
Übersicht: Fristen der Betriebskostenabrechnung
Abrechnungsfrist für den Vermieter
-muss bei mntl. Vorauszahlung jährlich geschehen (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB)
-spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB)
Abrechnungszeitraum
-darf max. 12 Monate lang sein (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB)
-muss nicht Kalenderjahr entsprechen
-kürzerer Zeitraum möglich
-bei längerem Zeitraum kann der Mieter die Nachzahlung verweigern, bis eine korrekte Abrechnung vorliegt
-Widerspruchsfrist für den Mieter
Einwände spätestens bis zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB)
Zahlungsfristen für Mieter und Vermieter
-innerhalb 30 Tagen müssen offene Forderungen (egal ob Nach- oder Rückzahlungen) beglichen werden (§ 286 Abs. 3 BGB)