Nebenkosten: Auf Fristen achten!

  • 26. Juli 2018
  • Thomas Klein

Welche Fristen gilt es bei Nebenkostenabrechnung zu beachten ?

Nebenkosten

Übersicht: Fristen der Betriebskostenabrechnung

Abrechnungsfrist für den Vermieter

-muss bei mntl. Vorauszahlung jährlich geschehen (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB)
-spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB)


Abrechnungszeitraum

-darf max. 12 Monate lang sein (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB)
-muss nicht Kalenderjahr entsprechen
-kürzerer Zeitraum möglich
-bei längerem Zeitraum kann der Mieter die Nachzahlung verweigern, bis eine korrekte Abrechnung vorliegt
-Widerspruchsfrist für den Mieter

Einwände spätestens bis zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB)


Zahlungsfristen für Mieter und Vermieter

-innerhalb 30 Tagen müssen offene Forderungen (egal ob Nach- oder Rückzahlungen) beglichen werden (§ 286 Abs. 3 BGB)