Minderung im Reiserecht

  • 30. September 2017
  • Thomas Klein

Eine Urlaubsreise ist nicht so gewesen, wie erhofft und wie in den Prospekten der Veranstalter zugesagt. Eine Minderung des Reisepreises steht an. Aber wieviel darf man hier mindern?

Minderung im Reiserecht

Die Urlaubsreise war nicht so, wie sie sein sollte. Das was der Reiseveranstalter versprochen hatte, entsprach nicht der Wirklichkeit vor Ort.

Wenn dann eine Minderung des Reisepreises in Frage kommt, richtet sich die Höhe nach der sog. Frankfurter Tabelle:

Ein Überblick, aufgeteilt nach möglichen Mängeln:

I. Unterkunft

Mängelposition
1
Abweichungen von dem gebuchten Objekt   10–25

je nach Entfernung
2
Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung)  5–15
 
3
Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk)   5–10
 
4
Abweichende Art der Zimmer
 
a)
DZ statt EZ      20
 
 
b)
DreibettZ statt EZ   25
 
 
c)
DreibettZ statt DZ  20–25


Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder unbekannte Reisende zusammengelegt werden
 
d)
VierbettZ statt DZ  20–30


5
Mängel in der Ausstattung des Zimmers
 
a)
zu kleine Fläche  5–10
 
 b)
fehlender Balkon  5–10


bei Zusage/je nach Jahreszeit
 
c)
fehlender Meerblick  5–10


bei Zusage
 
d)
fehlendes (eigenes) Bad/WC  15–25


bei Buchung
 
e)
fehlendes (eigenes) WC  15
 
 
f)
fehlende (eigene) Dusche  10

bei Buchung
 
g)
fehlende Klimaanlage  10–20

bei Zusage/je nach Jahreszeit
 
h)
fehlendes Radio/TV  5

bei Zusage
 
i)
zu geringes Mobiliar  5–15
 
 
k)
Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.)  10–15
 
 
l)
Ungeziefer  10–50
 
6
Ausfall von Versorgungseinrichtungen
 
a)
Toilette  15
 
 
b)
Bad/Warmwasserboiler  15
 
 
c)
Stromausfall/Gasausfall  10–20
 
 
d)
Wasser  10
 
 
e)
Klimaanlage  10–20
je nach Jahreszeit
 
f)
Fahrstuhl  5–10
je nach Stockwerk

 

7

Service
 
a)
vollkommener Ausfall  25
 
 
b)
schlechte Reinigung 10–20
 
 
c)
ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) 5–10
 
8
Beeinträchtigungen
 
a)
Lärm am Tage  5–25
 
 
b)
Lärm in der Nacht  10–40
 
 
c)
Gerüche  5–15
 
9
Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen)  20–40
je nach Art der Projektzusage (z.B. "Kururlaub")
 
II. Verpflegung

Mängelposition


1
Vollkommener Ausfall  50
 
2
Inhaltliche Mängel
 
a) Eintöniger Speisezettel  5
 
 
b) Nicht genügend warme Speisen  10
 
 
c) Verdorbene (ungenießbare) Speisen  20–30
 
3
Service
 
a) Selbstbedienung (statt Kellner)   10–15
 
 
b) lange Wartezeiten  5–15
 
 
c) Essen in Schichten  10
 
 
d) Verschmutzte Tische  5–10
 
 
e) Verschmutztes Geschirr, Besteck  10–15
 
4
Fehlende Klimaanlage im Speisesaal  5–10
bei Zusage
 
III. Sonstiges

Mängelposition


1


Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool  10–20
bei Zusage


2
Fehlendes Hallenbad
 bei Zusage
 
a) bei vorhandenem Swimmingpool  10
soweit nach Jahreszeit benutzbar
 
b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool  20
 
3
Fehlende Sauna  5
bei Zusage


4
Fehlender Tennisplatz  5–10
bei Zusage


5
Fehlendes Minigolf  3–5
bei Zusage


6
Fehlende Segelschule, Surfschule, Tauchschule  5–10
bei Zusage


7
Fehlende Möglichkeit zum Reiten  5–10
bei Zusage


8
Fehlende Kinderbetreuung  5–10
bei Zusage


9
Unmöglichkeit des Badens im Meer  10–20
je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit


10
Verschmutzter Strand  10–20
 
11
Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme   5–10
bei Zusage


12
Fehlende Snack- oder Strandbar  0–5
je nach Ersatzmöglichkeit


13
Fehlender FKK-Strand  10–20
bei Zusage


14
Fehlendes Restaurant oder Supermarkt
 
bei Zusage/je nach Ausweichmöglichkeit
 
a) bei Hotelverpflegung   0–5
 
b) bei Selbstverpflegung   10–20
 
15
Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure)  5–15
bei Zusage


16
Fehlende Boutique oder Ladenstraße  0–5
je nach Ausweichmöglichkeit


17
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten  20–30
des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs


18
Fehlende Reiseleitung
 
a) bloße Organisation   0–5
 
b) bei Besichtigungsreisen   10–20
 

c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung  20–30
bei Zusage


19
Zeitverlust durch notwendigen Umzug
 
anteiliger Reisepreis für
 
a) im gleichen Hotel
 
1/2 Tag
 
b) in anderes Hotel
 
1 Tag
 
IV. Transport

 Mängelposition


1
Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus  5
des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde


2
Ausstattungsmängel
 
a) Niedrigere Klasse  10–15
 
 
b) Erhebliche Abweichung vom normalen Standard  5–10
 
3
Service
 
a) Verpflegung  5
 
 
b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film etc.)  5
 

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Sollten Sie betroffen sein, so wenden Sie sich an uns. Wir verfügen über das nötige Fachwissen.