Der Abgasskandal geht weiter...
- 19. Juli 2017
- Thomas Klein
In den vergangenen Tagen berichtete die Presse davon, dass neben VW, Audi, Skoda pp. nunmehr auch Daimler eine Rückrufaktion startet wegen des Verdachtes manipulierter Fahrzeuge. Bereits im Frühjahr war es bei Daimler zu Durchsuchungen seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft gekommen. Aber sind wirklich nur diese Hersteller betroffen und worum geht es? Ein Überblick....
Der Abgasskandal geht weiter....
Der sog. Abgasskandel zieht inzwischen weite Kreise.
Ein aktuelles Gutachten belegt, dass nahezu jeder Hersteller von Dieselfahrzeugen bei den Abgasswerten manipuliert.
Dies führt zur Frage, welche Rechte der Verbraucher als Käufer dieser PKW gegen den Verkäufer und den Hersteller hat.
Aber was ist eigentlich das Problem?
Seit 2010 ist Deutschland nach EU-Recht verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Konzentration von Stickstoffoxid in der Luft einen bestimmten Mittelwert nicht überschreitet.
Dieser Wert liegt bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter. Grund für diesen Wert ist, dass medizinische Untersuchungen belegen, dass bei Werten über diesem Mittelwert ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigungen für den Menschen entstehen.
Die Städte und Gemeinden, die vom Kraftfahrzeugverkehr betroffen sind, versuchen, die Einhaltung der Werte durch einen sog. Luftreinhalteplan umzusetzen bzw. einzuhalten.
Hieraus resultiert dann u.a. die bekannte Einrichtung sog. Umweltzonen mit Fahrverboten für bestimmte Fahrzeuge.
Seit Jahren stellt man indessen fest, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Sie werden teilweise um das doppelte überschritten, wobei das Problem insbesondere von Dieselfahrzeugen ausgelöst wird.
Das ständige Überschreiten der Grenzwerte hat jüngst das Verwaltungsgericht Düsseldorf dazu veranlasst, die Bezirkregierung Düsseldorf dazu zu veranlassen, dafür Sorge zu tragen, dass der Grenzwert von 40 Mikrogramm nicht überschritten wird.
Um hier Abhilfe zu schaffen und Diesel PKW nicht völlig unattraktiv zu machen, sind Hersteller von PKW zu illegalen Methoden übergegangen.
Was wird den Herstellern vorgeworfen?
VW konnte bekanntlich nachgewiesen werden, dass der Konzern in bestimmte Fahrzeuge eine Software von Bosch eingebaut hat, die dazu führt, dass die Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden und so das Kraftfahrtbundesamt keine Bedenken gegen die Zulassung des Kfz hat.
Die von VW durchgeführte "Mängelbeseitigung" hat indessen das Problem des nach wie vor zu hohen Schadstoffausstosses nicht beseitigt.
Eine Stilllegung der Fahrzeuge droht, wurde aber bislang vom KBA noch nicht vorgenommen.
Seit einiger Zeit existiert nunmehr ein Gutachten- welches uns vorliegt- aus dem sich ergibt, dass nahezu jeder Hersteller manipuliert hat. Daimler hat jetzt die Rückrufaktion gestartet.
Das Gutachten hat folgende Zusammenfassung:
1. Alle Hersteller verwenden eine illegale Abschalteinrichtung.
2. Die Hersteller haben beim KBA unvollständige Unterlagen vorgelegt.
3. Hersteller und KBA haben unter Verstoß gegen rechtliche Vorgaben gehandelt.
4. Eine dennoch erteilte Typengenehmigung für ein Motorsystem mit Abschalteinrichtung ist rechtswidrig.
Aber was ist eigentlich eine Abschalteinrichtung ?
In Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren werden Abgasreinigungsanlagen eingesetzt, um den Ausstoß von schädlichen Stoffen in den Abgasen zu senken. Diese werden mit Abschalteinrichtungen versehen, die unter bestimmten Betriebsbedingungen Teile der Abgasreinigung außer Funktion setzen, um den sicheren Betrieb unter Inkaufnahme erhöhter Abgaswerte auch unter diesen Bedingungen aufrechtzuerhalten. Derartige Abschalteinrichtungen bestehen aus einer Kombination von Messeinrichtungen und Stellglied, die in das Emissionskontrollsystem des Fahrzeugs eingreift.
Ist die Abschalteinrichtung so programmiert, dass die „Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird“ ist sie in der EU grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen bestehen nur zum Schutz des Motors vor Beschädigung, beim Anlassen des Motors sowie unter Bedingungen, die im festgelegten Prüfverfahren im Wesentlichen enthalten sind.
Die o.g. Untersuchung hat indessen ergeben, dass die Abschalteinrichtungen von nahezu allen Herstellern so gewählt und gesteuert werden, dass sie von der Typengenehmigung des KBA nicht gedeckt sind und das Argument, damit würde auch der Motor geschont, nicht zutrifft.
Und welche Rechte habe ich nun als Käufer?
Wie bei VW -welche zusätzlich Software aufspielte- lässt sich auch bei den Fahrzeugen mit Abschalteinrichtung feststellen, dass diese mangelbehaftet sind.
Dies bedeutet für den Käufer, dass er primär gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Mängelbeseitigung hat.
Allerdings führt die Mängelbeseitigung nicht dazu, dass danach die Grenzwerte eingehalten werden. Es droht die Stilllegung durch das KBA, wobei dieses von den gesetzlichen Möglichkeiten wohl nicht zuletzt aufgrund massiven politischen Drucks noch keinen Gebrauch gemacht hat. Im Ausland droht Ihnen die Stillegung, da dort wesentlich konsequenter mit den gesetzlichen Vorschriften umgegangen wird.
Daneben haben Sie als Käufer nach derzeitgen Rechtsprechung folgende Rechte:
-Ansprüche auf Rückgabe des Fahrzeuges
-Anspruch auf Lieferung eines neues mangelfreien Fahrzeuges
-Anspruch auf Schadensersatz
-Anspruch auf Wertminderung in Höhe von 10 - 15 % des Bruttokaufpreises
Sind Sie betroffen?
Dann wenden Sie sich an uns. Wir verfügen nicht nur über eine Liste der bei VW, Audi und co. betroffenen Dieselfahrzeuge, sondern auch die bei anderen Herstellern betroffenen PKW.
Selbst wenn hier in Kürze im Rahmen von Rückrufaktionen nachgebessert wird, wird ein sog. merkantiler Minderwert verbleiben, da beim Weiterverkauf Ihres Kfz sich nicht mehr der gewünschte Kaufpreis erzielen wird.
Denn wer kauft schon gerne einen manipulierten PKW?